MerCura Krankenpflege Lübeck

MeaCura Krankenpflege UG
Josephstr. 28, 23569 Lübeck
Telefon: 0451-707 30 144
E-Mail: info@meacura.org

MeaCura Krankenpflege Lübeck

MeaCura Krankenpflege Lübeck

Unsere Versprechen an Sie

Als verlässlicher Partner stehen wir pflegenden Angehörigen entlastend und motivierend zur Seite.
Damit Sie oder Ihre Angehörigen in Zukunft trotz körperlicher Einschränkungen weiterhin in den eigenen vier Wänden verbleiben können, stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung, Qualifikation und Menschlichkeit gerne zur Verfügung.

Wir bieten Ihnen pflegerische Unterstützung bei der Körper- und Behandlungspflege an, übernehmen die Hauswirtschaft und stehen
Ihnen betreuend zur Seite.

Gut umsorgt und das zu Hause:

Manchmal ist man schneller, als man denkt auf fremde Hilfe angewiesen. Sie werden aus dem Krankenhaus entlassen und fragen sich, wie es weitergeht. Oder Sie, als pflegender Angehöriger, brauchen eine Pause und suchen vertrauensvolle Entlastung. Vielleicht ist Ihnen auch schmerzlich klargeworden, dass Sie zu Hause alleine nicht mehr so gut zurechtkommen. Wie geht es dann weiter?

Unsere Mission: Ambulant statt stationär.

Nicht nur im Alter wird eine umsorgende Hand immer wichtiger. Auch bei ungeahnten Schicksalsschlägen oder bei einer plötzlicher Pflegebedürftigkeit ist es entscheidend, jemanden zu haben, der einem den Rücken stärkt. An einem existenziellen Punkt des Lebens stehen wir mit Rat und Tat zur Seite.

Vertragspartner aller Kranken- und Pflegekassen

Was beinhaltet dies?

Wir unterstützen Pflegebedürftige aller Altersklassen und ihre Angehörigen bei der Pflege zu Hause. Wir bieten Familien Unterstützung und Hilfe im Alltag, damit pflegende Angehörige zum Beispiel Beruf und Pflege oder Betreuung besser organisieren können.

Unser Leistungsangebot erstreckt sich über verschiedene Bereiche. Dies sind vor allem:

körperbezogene Pflegemaßnahmen wie etwa Körperpflege, Ernährung, Förderung der Bewegungsfähigkeit,
pflegerische Betreuungsmaßnahmen, zum Beispiel Hilfe bei der Orientierung, bei der Gestaltung des Alltags oder auch bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte,
häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung wie zum Beispiel Medikamentengabe, Injektionen,
Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen bei pflegerischen Fragestellungen, Unterstützung bei der Vermittlung von Hilfsdiensten wie Essensbelieferung oder Organisation von Fahrdiensten und Krankentransporten sowie
Hilfen bei der Haushaltsführung, zum Beispiel Kochen oder Reinigen der Wohnung.

Wir ermöglichen Betroffenen, in der vertrauten Umgebung zu bleiben.

Was sind ambulante Pflegesachleistungen und wie hoch sind diese?

Die Pflegeversicherung übernimmt für Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 als ambulante Pflegesachleistungen die Kosten für die Inanspruchnahme eines Pflegedienstes für körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung bis zu einem gesetzlich vorgeschriebenen Höchstbetrag (pro Monat).

Dieser richtet sich nach dem Pflegegrad:

  • Pflegegrad 2: 724 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.363 Euro
  • Pflegegrad 4: 1.693 Euro
  • Pflegegrad 5: 2.095 Euro

Zusätzlich kann bei allen Pflegegraden der Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro im Monat für Leistungen ambulanter Pflegedienste eingesetzt werden, um Unterstützung zu erhalten.

In den Pflegegraden 2 bis 5 darf der Entlastungsbetrag jedoch nicht für Leistungen im Bereich der körperbezogenen Selbstversorgung genutzt werden, also zum Beispiel für die Unterstützung beim morgendlichen Waschen. Hierfür stehen vielmehr die oben genannten Sachleistungen zur Verfügung. In Pflegegrad 1 hingegen darf der Entlastungsbetrag auch für Leistungen ambulanter Pflegedienste im Bereich der Selbstversorgung verwendet werden.

Welche Möglichkeiten bietet der Umwandlungsanspruch?

Wird der Leistungsbetrag für ambulante Pflegesachleistungen nicht oder nicht voll für den Bezug ambulanter Sachleistungen ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte Betrag auch verwendet werden, um eine zusätzliche Kostenerstattung für Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag zu beantragen. Auf diese Weise können maximal 40 Prozent des jeweiligen ambulanten Sachleistungsbetrags umgewandelt werden. Im näheren erläutern wir Ihnen dies gerne in einem persönlichem Beratungsgespräch.

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage.

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KUNDENMEINUNGEN
Ich bin jetzt seit etwa einem Jahr Mitglied bei pflege net und habe in dieser Zeit zahlreiche Anfragen nach Betreuungleistungen erhalten.

IHRE MEINUNG IST WICHTIG
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