JUHI hilft Pflegekasse zahlt

JUHI GmbH
Husemannstraße 28
10435 Berlin
Herr A. Abderrahmane
Herr B. Erkovan
Telefon: 030 403682770
E-Mail: info@junghilft.de

JUHI hilft Pflegekasse zahlt

Wir sind JUHI

Hinter JUHI steht ein großartiges Team aus herzlichen Persönlichkeiten.

Mit der Mission, Pflegebedürftige in ihren eigenen vier Wänden zu entlasten und den Kontakt zur jüngeren Generation wiederherzustellen.

Wir möchten pflegebedürftigen Menschen bundesweit die Alltagshilfe zugänglicher machen. Diese Hilfe bieten wir mit jungen Alltagshelfern an, und stellen damit den Austausch zwischen den Generationen wieder her.

Ende 2017 haben Ali Abderrahmane und Burak Erkovan als Schüler über eBay-Kleinanzeigen Hilfe für ältere Menschen angeboten, um neben der Schule ihr Taschengeld aufzubessern.

Sehr schnell war klar, dass die Nachfrage enorm hoch ist, die älteren Menschen jedoch nicht die finanziellen Mittel dafür haben. Seitdem verfolgen sie das Ziel, älteren Menschen diese Hilfe zugänglicher zu machen und zwei Generationen miteinander zu verbinden.

Als deutschlandweit erster Anbieter unterstützen wir Pflegebedürftige im Alltag mit jungen Alltagshelfern.

Dadurch sind wir nicht nur die perfekte Job-Alternative für junge Menschen mit sozialer Einstellung, sondern stellen auch die Verbindung zwischen Generationen wieder her.

‍Dass dieses Konzept großen Zuspruch findet, zeigt uns tägliches Feedback unserer Helferinnen und Helfer sowie Kundinnen und Kunden.

Leistungsansprüche im SGB XI

  • Sobald Ihnen ein Pflegegrad zugesprochen wurde, ergeben sich daraus für Sie einige Ansprüche aus dem elften Sozialgesetzbuch (SGB XI), welche wir hier übersichtlich zusammengefasst haben. Diese Ansprüche werden von Ihrer Pflegekasse gewährt.
  • Die Voraussetzung für die Leistungen der Pflegeversicherung ist, dass Sie einen Pflegegrad haben. Ein Pflegegrad kann ganz einfach bei Ihrer Pflegekasse (diese ist mit Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse verbunden) beantragt werden.
  • ‍Ein Gutachten wird prüfen, ob dieser Antrag genehmigt wird. Die Prüfung übernehmen die jeweiligen Dienste der Pflegekassen und anhand eines Bewertungssystems wird ein Pflegegrad zwischen 1-5 ermittelt.
  • ‍Wenn der Antrag genehmigt wird, stehen Ihnen die Leistungen ab dem Datum der Antragstellung zu.
  • ‍Falls die Voraussetzungen für einen Pflegegrad erst nach dem Datum der Antragstellung vorliegen, stehen Ihnen die Leistungen ab diesem Datum zu.
  • Da Sie nun einen Pflegegrad zwischen 1-5 genehmigt bekommen haben, ergeben sich Leistungen, welche auf den ersten Blick überfordernd wirken.
  • ‍Grundlage der Leistungen ist das elfte Sozialgesetzbuch (SGB XI).

Keine Sorge wir bringen Ordnung ins Chaos und schon bald haben Sie einen Überblick!

Weitere Informationen über JUHI und Ihre Ansprüche erhalten Sie auf unserer Homepage.

JUHI GmbH
Husemannstraße 28
10435 Berlin
Herr A. Abderrahmane
Herr B. Erkovan
Telefon: 030 403682770
E-Mail: info@junghilft.de

JUHI hilft Pflegekasse zahlt

www.info-pflege-net | Wegweiser, Ratgeber und Vermittler im Pflege- Gesundheitssektor.

KUNDENMEINUNGEN
Ich bin jetzt seit etwa einem Jahr Mitglied bei pflege net und habe in dieser Zeit zahlreiche Anfragen nach Betreuungleistungen erhalten.

IHRE MEINUNG IST WICHTIG
Ein Feedback von Ihnen wäre toll!
Bitte teilen Sie uns Ihre Erfahrungen mit – was finden Sie gut oder was können wir besser machen?

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