Wir ermöglichen den Menschen, die uns brauchen, einen besseren Alltag
Täglich benötigen Millionen Menschen in Deutschland Unterstützung. Im Leben von vielen Lübecker*innen machen wir im Alltag den entscheidenden Unterschied. Und das nicht nur für unsere hilfebedürftigen Klienten*innen, sondern auch für unsere Mitarbeiter*innen. Denn nur gesunde Mitarbeiter*innen, die in einem wertschätzenden Arbeitsumfeld arbeiten, können langfristig zufrieden sein und mit Leidenschaft ihrer Tätigkeit nachkommen.
Wir schaffen die entscheidenden Rahmenbedingungen dafür.
Unsere Leistungen
Grundpflege nach SGB XI
Grundpflege ist die pflegerische Versorgung eines Menschen, der vorübergehend oder dauerhaft nicht alleine seine alltäglichen Grundverrichtungen bewältigen kann. Die Grundpflege nach Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Anspruch auf diese Grundpflege haben Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad 1-5.
Je nach Pflegegrad steht dem pflegebedürftigen Menschen ein monatliches Budget zur Verfügung, welches für Erbringung der grundpflegerischen Leistungen durch einen ambulanten Pflegedienst genutzt werden kann (Pflegesachleistungen).
Der Entlastungsbetrag dient für zusätzliche Leistungen wie z. B. Begleitungen zum Arzt oder wöchentliche feste Termine für Aktivitäten.
Wir begleiten Sie individuell vom Erstgespräch bis zur Beantragung von Pflegegraden und den entsprechenden Pflegeleistungen.
Häusliche Krankenpflege nach SGB V
Behandlungspflege:
Die Behandlungspflege wird von Patienten am häufigsten benötigt. Ihr Ziel ist die Sicherung der ärztlichen Behandlung. Dazu zählen ausschließlich medizinische Hilfeleistungen, die nicht von einem Arzt erbracht werden müssen, wie Verabreichen von Injektionen, Verbandswechsel oder die Dekubitus Versorgung.
Grundpflege:
Die Grundpflege beinhaltet pflegerische Leistungen im Bereich Körperpflege und Ernährung.
Hauswirtschaftliche Versorgung:
Die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst Aufgaben im Haushalt des Patienten, die seiner Versorgung dienen. Dazu zählen unter anderem die Zubereitung von Mahlzeiten, Einkaufen oder die Reinigung der Wohnung.
Die häusliche Krankenpflege wird vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse genehmigt. Vorausgesetzt im Haushalt lebt keine andere Person, die die Versorgung übernehmen kann. Welche Leistungen von der Krankenkasse übernommen werden, hängt vom individuellen Krankheitsbild ab:
Sicherungspflege:
Wenn mit der häuslichen Krankenpflege der ärztliche Behandlungserfolg gesichert werden kann, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Behandlungspflege so lange dies medizinisch erforderlich ist.
Krankenhausvermeidungspflege:
Wenn mit der häuslichen Krankenpflege ein Krankenhausaufenthalt ersetzt, vermieden oder verkürzt werden kann, übernehmen die Krankenkassen je nach Krankheitsfall in der Regel bis zu vier Wochen die Kosten für Behandlungspflege und wenn erforderlich, zusätzlich die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung.
Wir begleiten Sie individuell vom Erstgespräch bis zum Einreichen und zur Beantragung einer neuen Versorgung.
Hauswirtschaft und weitere private Leistungen
Neben den Leistungen des SGB V und SGB XI bieten wir auch weitergehende hauswirtschaftliche Leistungen wie z.B. das Einkaufen und die Reinigung der Wohnung an. Darüber hinaus bieten wir weitere private Leistungen an. Hierzu gehört z.B. das Verordnungsmanagement, die Verwaltung von möglichen Taschengeldern oder die Organisation von Umzügen oder weiterer Privatleistungen.
Wir beraten Sie individuell und geben Ihnen in einem persönlichen Gespräch eine umfangreiche Übersicht möglicher Angebote. Hierzu gehört z.B. das Verordnungs- & Rezeptmanagement oder weitere Privatleistungen.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage.
halpy ambulante Pflege Lübeck