Bernd Molitor Pflegesachverständigenbüro Greifswald
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Unabhängiges Pflegesachverständigenbüro Mecklenburg-Vorpommern
Telefon: 0172 – 322 0539
E-Mail: info@pflegegutachter-mv.de
Gützkower Straße 30
17489 Greifswald
Bernd Molitor Pflegesachverständigenbüro Greifswald
Unabhängiges Pflegesachverständigenbüro
Hilfe zur Pflege nach SGB XII
Seit mehr als 30 Jahren bin ich in der Pflege tätig.
Im Jahr 2005 habe ich am Wittener Institut für angewandte Pflegewissenschaft, WIFAP® einen staatlich zertifizierten Lehrgang (Zulassungsnummer: 798402) zum unabhängigen Pflegesachverständigen im Gesundheitswesen mit Erfolg absolviert. Kurz darauf gründete ich das Unabhängige Pflegesachverständigenbüro Mecklenburg-Vorpommern. Seither habe ich hunderte Gutachten für Sozialgerichte erstellt. Überwiegend begutachte ich zu Fragen der Pflegeeinstufung (SGB XI). Darüber hinaus erstelle ich auch Gutachten zur Wohnraumanpassung (SGB XI) auf Grund von Pflegebedürftigkeit. Auch Gutachten zur Feststellung des pflegerischen Aufwandes im Rahmen des Schwerbehindertenrechts (SGB IX) werden von mir erstellt.
Darüber hinaus berate ich Berufsgenossenschaften, Pflegeeinrichtungen, kommunale Ämter und Privatpersonen in Fragen der Pflege.
Ich bin auch Verfahrenspfleger für freiheitsentziehende Maßnahmen. Hierbei orientiere ich mich am verfahrensrechtlichen Ansatz des Werdenfelser Wegs. Der Werdenfelser Weg ist ein verfahrensrechtlicher Ansatz im Rahmen des geltenden Betreuungsrechts, um die Anwendung von Fixierungen und freiheitsentziehenden Maßnahmen wie Bauchgurte, Bettgitter, Vorsatztische in Pflegeeinrichtungen zu reduzieren.
Seit mehr als 30 Jahren bin ich in der Pflege tätig. Ich bin Pflegefachkraft im Sinne von § 80 SGB XI. Nach wie vor bin ich nahe an der Praxis der Pflege. Fortbildungen und Seminare nutze ich um immer auf aktuellem Wissensstand zu sein. Vielfältige Verbindungen zu fachkompetenten Kollegen ermöglichen mir darüber hinaus einen praxisnahen Wissenszuwachs. So erhalten Sie bei mir eine kompetente und unabhängige Begutachtung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
Ich biete Gerichten Gutachten zu
- Krankenpflege nach SGB V
- Unfallversicherungsgesetz nach SGB VII
- Pflegeversicherungsgesetz nach SGB XI
- Hilfe zur Pflege nach SGB XII
- Schwerbehindertenrecht SGB IX
- Freiheitsentziehende Maßnahmen (BGB § 1906 Abs. 4)
Arbeitsweise
Grundlagen für die Bearbeitung sind die genaue Erfassung der vorhandenen Situation unter Berücksichtigung
vorhandener persönlicher und familiären Ressourcen
von Unvereinbarkeit der Aussagen des Pflegebedürftigen oder im Gutachten festgestellten Fähigkeiten mit vorhandenen Fähigkeiten in Bezug auf die Tagesaktivitäten der baulichen Gegebenheiten
Planung und Ermittlung
Unfallkassen und Berufsgenossenschaften unterstütze ich vor allem bei folgenden Tätigkeiten:
- Abgrenzung des Pflegebedarfs unter Berücksichtigung der Grunderkrankungen und den Folgen einer Berufskrankheit oder Arbeitsunfalls
- Ermittlung der Pflegebedürftigkeit unter Berücksichtigung der im SGB XI und SGB VII festgelegten Besonderheiten
- Einschätzung des Pflegeumfangs unter Berücksichtigung der individuellen Ressourcen
- Einschätzung der Hilfsmittelversorgung
- Planung notwendiger wohnumfeldverbessernder Maßnahmen für eine bedarfsgerechte pflegerische Versorgung unter Abwägung von Kosten und Nutzen
Weitere Bereiche
- Gesundheit- und Sozialämter
- Haftpflichtversicherungen
- Privatpersonen
Weitere Informationen erhalten Sie auf meiner Homepage.
Unabhängiges Pflegesachverständigenbüro Mecklenburg-Vorpommern
Telefon: 0172 – 322 0539
E-Mail: info@pflegegutachter-mv.de
Gützkower Straße 30
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Bernd Molitor Pflegesachverständigenbüro Greifswald
www.info-pflege-net | Wegweiser, Ratgeber und Vermittler im Pflege- Gesundheitssektor.