Als unsere Aufgabe verstehen wir es unseren Klienten den Weg zu ebnen zur Selbständigkeit. Wir wollen dem Leben die angemessene Würde und möglichst viele Annehmlichkeiten verschaffen. Die enge Zusammenarbeit mit Familienangehörigen, Freunden und Bekannten ist für uns selbstverständlich.
Versorgung aus einer Hand
Unser Angebot richtet sich an Menschen mit unterschiedlichsten Erkrankungen:
oder anderen intensivmedizinischen Indikationen.
Wir versorgen und pflegen kranke und/oder pflegebedürftige Menschen in ihrer häuslichen Umgebung. Sie erhalten durch unseren Pflegedienst die Unterstützung einer aktivierenden Pflege im Rahmen individueller Möglichkeiten und Ressourcen.
Wir stellen uns auf Ihre individuellen Bedürfnisse flexibel ein und berücksichtigen dabei persönliche Lebensgewohnheiten. Das körperliche und seelische Wohlergehen unserer Klienten steht für uns im Mittelpunkt unseres täglichen Handelns.
Behandlungspflege bedeutet, dass auf Anordnung eines Arztes eine medizinische Versorgung zu Hause als Unterstützung der ärztlichen Therapie notwendig ist. Dazu stellt der Haus- oder Facharzt eine Verordnung über die notwendigen Maßnahmen aus, die dann von einer examinierten Fachkraft ausgeführt werden.
Solche Maßnahmen sind:
Wer leistet Behandlungspflege?
Wir erbringen die geforderten Leistungen in der Behandlungspflege und beantragen diese auch für Sie.
Welche Kosten entstehen?
Wenn ein Pflegegrad vorliegt, übernimmt die Krankenkasse die Kosten.
Grundpflege bedeutet die Versorgung eines Menschen in seiner gewohnten häuslichen Umgebung in allen Bereichen des täglichen Lebens aufgrund von Hilfe- bzw. Pflegebedürftigkeit (auch vorübergehend oder nach Krankenhausaufenthalt). Pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung ist, wer durch körperliche,geistige, seelische Erkrankungen oder Behinderungen nicht in der Lage ist, die regelmäßig erforderlichen Verrichtungen des Alltags auszuführen und deshalb in erheblichem oder höherem Maße fremder Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität bedarf. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate gegeben sein.
Wer kann Grundpflege erhalten?
Wer hilfs- bzw. pflegebedürftig ist und einen Pflegegrad hat, erhält Leistungen von der Pflegekasse. Wer keine Pflegestufe hat, kann selbstverständlich auch einen privaten Pflegevertrag abschließen.
Wie beantrage ich die Grundpflege?
Wenn Sie bereits einen Pflegegrad haben, treten Sie einfach mit uns in Kontakt. In einem persönlichen Gespräch ermitteln wir Ihren Bedarf und schließen einen Pflegevertrag ab. Dieser wird zur Kostenübernahme an die Pflegekasse geschickt.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei der Antragstellung eines Pflegegrades hilfreich zur Seite.
Folgende Leistungskomplexe umfassen die Pflege:
Welche Kosten entstehen?
Wenn ein Pflegegrad vorliegt, übernimmt die Pflegekasse die Kosten ganz oder teilweise (je nach Aufwand) in folgendem Umfang, wenn Sie einen Pflegedienst mit Ihrer Pflege beauftragen.
Wir stellen für Sie den Antrag bei der Pflegekasse und begleiten Sie auch fachlich bei der Einführung im medizinischen Dienst der Krankenversicherung. Was über den jeweiligen Satz hinausgeht, ist von Ihnen als Eigenanteil zu tragen. Wenn kein Pflegegrad vorliegt, tragen Sie die Kosten selbst.
Die betroffenen Menschen werden von einem spezialisierten Expertenteam von Pflegefachkräften in der Behandlungspflege versorgt.
Zu den Verpflichtungen des Pflegepersonals gehört es, sich regelmäßig und kontinuierlich weiterzubilden, so dass stets eine Versorgung nach den neuesten Kenntnissen erfolgen kann.
Begleitend zur „üblichen“ Behandlungspflege wird das Pflegeteam von Pflegehelfern in der Grundpflege unterstützt.
Wie gestaltet sich die Überleitung?
Die Überleitung des Pflegebedürftigen bei Aufnahme und Verlegung wird in enger Kooperation mit den Angehörigen/Bezugspersonen sorgfältig vorbereitet. Es hat sich bestens bewährt, dass Bedarfsabsprachen und ein erstes Kennenlernen bereits vor dem Einzug umfangreich stattfinden.
Die Überleitung findet vom Erstkontakt bis zum Eingang mit der jeweiligen Bezugspflegefachkraft oder Bezugspflegehelfer und der Pflegedienstleitung statt.
Welche Voraussetzungen haben wir geschaffen?
Der Bereich ist barrierefrei und rollstuhlgerecht angelegt. Die Zimmer sind mit einer Notrufanlage ausgestattet; über diese Anlage sind auch die Alarmfunktionen der Beatmungsgeräte geschaltet. Wir haben eine Notstromversorgung und eine zentrale Sauerstoffversorgung. Ein ungehindertes Arbeiten am Bett von drei Seiten wird gewährleistet.
Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben oder genauere Details wissen möchten!
Fördepflege GmbH
Paul-Fleming-Straße 3
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Tel.: (0431) 59 29 17 60
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Ambulanter Pflegedienst Kiel Fördepflege